Wohnungen ohne Berechtigungsschein

Um das Service-Wohnen für jeden Geldbeutel zu ermöglichen, bieten wir unterschiedliche Wohnungstypen mit und ohne Berechtigungsschein. Dies ist abhängig vom Jahreseinkommen. Einen Berechtigungsschein erhält man, wenn das Jahreseinkommen unter 24.360 € für einen 1-Personen-Haushalt, bzw. 33.040 € für einen 2-Personen-Haushalt liegt. Für eine Beratung sprechen Sie uns gerne an.

Oberhalb dieser Grenze wird derzeit eine Kaltmiete ab 13,25 € pro qm/Monat erhoben. Sie haben dann allerdings auch eine größere Auswahl an Grundrissen. Hier stehen Wohnungen des Typs C, D, X und Y zur Verfügung.

1. Förderweg

Bei Wohnungen nach dem 1. Förderweg (§ 8 Schein) stehen die Wohnungen Typ A,C und Y zur Verfügung.

3. Förderweg

Bei Wohnungen nach dem 3. Förderweg (§ 88d Schein) stehen die Wohnungen Typ A,C und X zur Verfügung.
Grundriss Typ -C- (41,18 qm)
Grundriss Typ -D- (58,42 qm)
Grundriss Typ -Y- (46,62 qm)
Grundriss Typ -X- (55,99 qm)

Weitere Kosten

Es erfolgt eine Umlage der üblichen Nebenkosten wie Heizung, Wasser, Müllabfuhr, Versicherung etc. Das Telefon wird von Ihnen selber angemeldet, ebenso der Strom.

Zusätzlich zur Miete wird eine Servicepauschale von derzeit 179,00 €{Monat für einen 1-Personen-Haushalt und 235,00 €/Monat für einen 2-Personen-Haushalt berechnet. Sie beinhaltet u.a. die Bereitstellung der Notrufanlage und der 24-Stunden-Notrufbereitschaft, das Beratungsbüro, Betreuung bei vorübergehenden Erkrankungen oder Unwohlsein, Beratung bei Alltagsproblemen und Unterstützung bei Behördenangelegenheiten und Anträgen sowie viele Veranstaltungen und Aktivitäten. Sprechen Sie uns gerne darauf an, wir beraten Sie gerne!